CHERRY TAS G84-4400 Corded DE-Layout schwarz TRACKBALL
Artikelnr.: 71993
Hersteller-Artikel-Nr.: G84-4400LPBDE-2
EAN-Code: 4025112062667
Warengruppe: Tastaturen
Hersteller: Cherry
Außenmaße (B x T x H): 190 mm x 390 mm x 35 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.723kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
vorrätig Online:
11
Lieferzeit ab Versandlager:Lieferzeit ab Versandlager
€ 163.83 incl. MWST
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Allgemein | |
Produkttyp: | Tastatur |
Anschluss: | Kabel, PS/2 |
Farbe: | Schwarz |
Layout: | Deutsch |
Kabellänge: | 1,75 m |
Lebensdauer Standardtaste: | > 20 Millionen Betätigungen |
Trackball | |
Abtastung: | Mechanisch |
Anzahl Tasten: | 2 |
Abmessungen & Gewicht | |
Maße: | 370 x 139 x 19,6 mm |
Gewicht: | 563 g |
Features | |
- Einzeltasten mit Gold Crosspoint Kontakten (ML-Technologie) | |
- Für Dauereinsatz konzipiert - über 20 Mio. Betätigungen je Taste | |
- Hohe Zuverlässigkeit und einzigartig präzises Betätigungsgefühl | |
- Integrierter Trackball plus 2 Maustasten | |
- Sehr flach - Gesamtbauhöhe nur 20 mm | |
- Geringes Gewicht | |
- 83/84-Tasten Layout mit voller Funktionalität einer Standard-Tastatur | |
- Verwendbar mit Standard-Treibern des Betriebssystems | |
- Ideal bei beengten Platzverhältnissen und für 19" Anwendungen | |
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten | |
Beschreibung
Es ist ein Pointing Device gefordert? Aus Platzgründen kann aber keine Extra-Maus eingesetzt werden? Dann empfiehlt sich die ultraflache Kompakttastatur mit integriertem Trackball. Sie ist hervorragend geeignet für 19-Zoll-Applikationen, Slim Line PCs und Notebooks.Einzeltasten mit Gold Crosspoint Kontakten (ML-Technologie)
Für Dauereinsatz konzipiert - über 20 Mio. Betätigungen je Taste
Hohe Zuverlässigkeit und einzigartig präzises Betätigungsgefühl
Integrierter Trackball plus 2 Maustasten
Sehr flach - Gesamtbauhöhe nur 20 mm
Geringes Gewicht
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.